9. März 2026
Digitale Souveränität entsteht im Vergabedesign
Digitale Souveränität ist kein abstraktes politisches Ziel. Sie entsteht dort, wo täglich konkrete Entscheidungen getroffen werden – in Vergabestellen und Beschaffungsprojekten der öffentlichen Verwaltung.
Wer heute IT-Vergaben verantwortet, verwaltet nicht nur Verfahren. Diese Entscheidungen prägen maßgeblich, wie handlungsfähig Verwaltung morgen sein wird. Wenn Verwaltungsdigitalisierung schneller vorankommen soll, braucht es deshalb auch Mut zur Gestaltung, insbesondere im Vergabedesign.
Digitale Souveränität wird häufig auf die Frage von Datenabflüssen reduziert. Tatsächlich geht es um mehr: um die Fähigkeit der öffentlichen Hand, ihre IT-Landschaft selbstbestimmt zu steuern, weiterzuentwickeln und auch unter Krisenbedingungen handlungsfähig zu bleiben.
Dabei darf der Anspruch auf digitale Souveränität nicht zum Argument für Stillstand werden. Verwaltungsdigitalisierung benötigt funktionierende Lösungen. Abschottung allein ist kein tragfähiges Sicherheitskonzept.
Diese Perspektive wird auch vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik vertreten. Unter der Leitung von Claudia Plattner wird zunehmend betont, dass digitale Souveränität nicht durch vollständige Abgrenzung von globalen Technologien entsteht, sondern durch deren sicheren und steuerbaren Einsatz.
In der Praxis führen Anforderungen an Resilienz, Skalierbarkeit und Marktrealität häufig zu hybriden oder Multi-Cloud-Architekturen. Beschaffungsseitig spiegelt sich dies häufig in Rahmenvereinbarungen mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern wider.
Mehr Vertragspartner bedeuten nicht automatisch mehr Souveränität
Ein Aspekt wird in diesem Zusammenhang jedoch häufig übersehen: Mehrere Vertragspartner führen nicht automatisch zu mehr digitaler Souveränität.
Wenn mehrere Anbieter in eine Rahmenvereinbarung aufgenommen werden, um Ausfälle abzufedern und Abhängigkeiten zu reduzieren, reicht es nicht aus, allein den formalen Wettbewerb sicherzustellen.
Bereits bei der Konzeption einer Mehrpartner-Rahmenvereinbarung muss geprüft werden, ob die gewählte Struktur tatsächlich zur Reduktion struktureller Abhängigkeiten beiträgt.
Denn echte Redundanz entsteht nicht automatisch dadurch, dass mehrere Anbieter beteiligt sind. Wenn die beteiligten Anbieter wiederum überwiegend dieselben Hyperscaler oder Infrastrukturplattformen nutzen – etwa als Unterauftragnehmer oder Infrastrukturprovider –, können identische technische Abhängigkeiten bestehen bleiben.
Das Ergebnis wäre dann eine formale Vielfalt von Vertragspartnern, ohne dass tatsächlich strukturelle Resilienz entsteht.
Digitale Souveränität durch gezieltes Vergabedesign
Digitale Souveränität entsteht daher nicht durch die bloße Anzahl von Vertragspartnern, sondern durch ein gezieltes Vergabedesign, das technische Abhängigkeiten sichtbar macht und deren Auswirkungen beherrschbar gestaltet.
Organisatorische Redundanz kann dabei ein wichtiger Baustein sein. Sie ersetzt jedoch keine technische Redundanz. Gleichzeitig kann sie ein realer Resilienzfaktor sein, etwa durch:
- Transparenz- und Governance-Regelungen zu Mehrfachbeteiligungen und technischen Abhängigkeiten
- echte Mehrpartner-Rahmenvereinbarungen mit klar definierten Rollen der einzelnen Vertragspartner
- transparente Abrufmechanismen, etwa über Kaskadenmodelle, parallele Beauftragungen oder Mini-Wettbewerbe
- Fallback-Regelungen, die greifen, bevor ein Betriebsausfall eintritt.
Digitale Souveränität ist daher weniger ein reines Technikthema als vielmehr eine Frage der Governance. Und Governance entsteht nicht abstrakt, sondern durch konkrete Entscheidungen im Vergaberecht und im Beschaffungsdesign.
Digitale Souveränität entsteht nicht von allein. Sie wird gestaltet – gemeinsam.
